NEOCAT Ausstellungsregeln und -bedingungen

Meldegebühr: Meldegebühr pro Katze €22,50, Vierte und folgende Katzen kosten € 11,25 pro Katze.Determinationsklasse € 7 extra, Katzen ausser Konkurrenz € 22,50. Würfe € 45,-. Hauskatzen € 22,50. Erwähnung von „zu verkaufen“ im Katalog € 4,50. Der Katalog (verpflichtet) kostet € 4,50. Für Mitglieder von Neocat gilt ein Nachlass von €2,50 pro Katze oder €5,00 pro Wurf. Dazu soll man wohl seine Mitgliedschaftsnummer von Neocat auf dem Anmeldeformular ausfüllen. Bei Umtauschung innerhalb von 2 Wochen vor der Ausstellung verfällt dieser Nachlass.
ACHTUNG! Pro Aussteller darf eine Person umsonst mit in den Saal. Die restlichen Personen bezahlen den geltenden Eintrittspreis.

Meldeschluss: Meldeschluss ist wenn die Höchstzahl der auszustellenden Katzen erreicht worden ist.

Klassen: in der Determinationsklasse kann man seine Katze melden wenn die Farbe und/oder Rasse nicht feststeht. Dazu sollen Sie den Stammbaum mitbringen. Für Jungtiere von 13-17 Wochen haben Sie die Wahl den ganzen Wurf in der Wurfklasse zu melden oder jedes Jungtier einzeln in der Klasse 3-6 Monate richten zu lassen. Würfe mit weniger als 3 Jungtieren können nur ausser Konkurrenz gemeldet werden oder jedes Jungtier einzeln in der 3-6 Klasse. Die Mutterkatze darf mit dem Wurf umsonst ausser Konkurrenz gemeldet werden. Soll sie gerichtet werden dann müssen Sie ein separates Anmeldeformular für sie ausfüllen und die normale Meldegebühr für sie bezahlen. Katzen in der Novizenklasse werden wohl gerichtet sind aber sonst ausser Konkurrenz.

Bestätigung. Von jeder Meldung, genau wie von jedem verarbeiteten Umtausch, empfangen Sie eine Bestätigung. Überprüfen Sie diese genau und teilen Sie eventuelle Fehler SOFORT dem Meldebüro mit.

Zahlung. Bitte zahlen Sie sofort wenn Sie die Bestätigung erhalten haben. Zu spät bezahlen oder zahlen am Einlass verursacht Verzögerung und kostet 10% extra.
Die Meldegebühr ist fällig sobald Neocat das Anmeldeformular empfangen hat, ungeachtet ob Sie auch tatsächlich auf der Ausstellung anwesend sind. Zurückziehen von Anmeldungen und Rückzahlung von Meldegebühren kann nur geschehen nach den Regeln folgend in „Änderungen“. Bei Nichtzahlung muss der Aussteller die Kosten verbunden mit eventuellen Inkassomassnahmen bezahlen.

Änderungen, Umtausche und Zurückziehungen. Für jede Anmeldung die bis zwei Wochen vor der Ausstellung schriftlich zurückgezogen wird, sind € 7,- Verwaltungskosten schuldig. Danach werden keine Meldegebühren mehr zurückbezahlt. Bei Umtauschen nach diesem Termin wird sowohl die ganze Meldegebühr für die erstgemeldete wie für die neue Katze berechnet.
Klassenänderungen sollen sofort dem Meldebüro mitgeteilt werden, genau wie jeder neue Titel den eine angemeldete Katze nach der Anmeldung erzielt hat mit Angabe vom Namen des Richters. Kastration bedeutet auch eine Klassenänderung. Am Ausstellungstag werden keine Klassen- oder Farbenänderungen mehr akzeptiert. Bitte teilen Sie dem Meldebüro alle Änderungen schriftlich mit!

Tierarztkontrolle. In der Bestätigung können Sie lesen wie spät die Tierarztkontrolle stattfindet.
Jede Katze soll ein Impfungsschein gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen vorzeigen können der mindestens zwei Wochen und höchstens 1 Jahr alt ist für toten Impfstoff und höchstens 2 Jahre für lebenden. Nur vollständige Impfungen sind gültig. Alle Katzen aus dem Ausland (auch Belgien) sollen einen Microchip, einen EU-Pass und einen gültige Impfungsschein gegen Tollwut, der mindestens 21 Tage und höchstens 12 Monate alt ist, haben. Vom Veterinär disqualifizierte Katzen sollen, mit ihren Besitzern, das Ausstellungsgebäude verlassen. Die Entscheidung des untersuchenden Tierarztes ist bindend für den Aussteller und für das Ausstellungsmanagement. Auch während der Ausstellung können Katzen die nach Aussage eines Tierarztes ein Risiko bilden für andere Katzen, aus dem Ausstellungsgebäude entfernt werden.

Käfige. Alle Käfige sind 65 x 50 x 50 (BxTxH). Von Doppelkäfigen und Dreiersätzen können die Zwischentüren geöffnet werden: die Trennwände dürfen nicht entfernt werden. Das Meldebüro hat das Recht mehrere Katzen von 1 Besitzer in einen Doppelkäfig zu einzuweisen.
Sie sind verpflichtet Käfiggardinen zu benutzen. Sie könne für € 4,60 pro Tag beim Informationsstand gemietet werden (Pfand € 7,-). Sie brauchen sonst noch: Katzenklo, Wassernapf und Bodenbelag. Katzenstreu bekommen Sie umsonst im Saal. Wenn Sie rechtzeitig anmelden werden wir Ihre Platzwünsche soviel wie möglich berücksichtigen. Wer ohne Genehmigung andere als die zugewiesenen Käfige benutzt, kann disqualifiziert werden!

Allgemeines. Katzen die schon zweimal ein CACIB/CAPIB/CAGCI/CAGPI oder einmal ein CACE, CAPE, CAGCE, CAGPE, CACM oder CAPM in den Niederlanden erzielt haben, dürfen nicht noch einmal in jener Klasse auf dieser Ausstellung gemeldet werden.
Katzen die schon 3 CACs bei drei verschiedenen Richtern erzielt haben, dürfen nicht noch mal in der Offenen Klasse gemeldet werden. Ihre Katze soll den ganzen Tag von 9.30 bis 19.00 Uhr im Käfig sein: der Steward warnt wenn Sie zum Richter müssen. Wenn Sie möchten können Sie einen Steward damit beauftragen.
Wir raten Ihnen die ganze Zeit bei ihrem Käfig zu bleiben. Bei Abwesendheit sollen sie für Vertretung sorgen.
Aussteller dürfen nicht mit dem Richter über ihre Katzen reden bis alle Katzen bewertet worden sind. Stewards dürfen keine Auskünfte über die Bewertung geben, fragen Sie also auch nicht danach.
Übermässig gepuderte oder künstlich gefärbte Katzen können disqualifiziert werden.
In dem Umschlag den Sie beim Einlass empfangen, befindet sich ein Käfigzettel. Der Veterinär stempelt diesen Käfigzettel. Überprüfen Sie ob die Daten Ihrer Katze auf dem Käfigzettel richtig sind und melden Sie eventuelle Fehler sofort beim Sekretariat. Der Käfigzettel soll deutlich sichtbar am Käfig befestigt werden.

Wenn Aussteller oder Besucher sich schlecht benehmen kann ihnen den Zugang verweigert werden. Alle niederländische Katzenverbände werden darüber informiert.

Haftung. Der Katzenverband Neocat und seine Mitarbeiter haften nicht für:

  1. Schaden an Personen, Tieren oder persönlichen Eigentümern von Ausstellern
  2. Verlust von Tieren, Materialien oder persönliche Eigentümern von Ausstellern
  3. Krankheiten oder Verletzungen die Katzen sich während der Ausstellung zugezogen hätten und die dazugehörigen Kosten
  4. Krankheiten oder Verletzungen die Aussteller, Begleiter oder Besucher sich während der Ausstellung zugezogen haben und die dazugehörigen Kosten

    Bei der Handhabung vom obenstehenden Reglement ist die endgültige Entscheidung des Neocat-Vorstands rechtsverbindlich.

     

DAS AUSSTELLUNGSMANAGEMENT KANN ANMELDUNGEN
OHNE ANGABE DER GRÜNDE VERWEIGERN.

Im Saal darf nicht geraucht werden!

 

 
     
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